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TVöD-P Pflege – Entgelttabellen & Rechner

Alle Entgelttabellen für Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (TVöD-P) – aktuell, zukünftig und Archiv.

AKTUELL
+3,0%
mind. +110 €

TVöD-P 2025

Gültig ab 01.04.2025 bis 30.04.2026

Lineare Erhöhung um 3,0%, mindestens 110 Euro. Gilt für Pflegekräfte, Pflegehelfer und medizinisches Fachpersonal in kommunalen Krankenhäusern.

Tarifabschluss April 2025
ZUKÜNFTIG
+2,8%

TVöD-P 2026

Gültig ab 01.05.2026

Zweite Stufe des Tarifabschlusses April 2025. Erhöhung um 2,8% für alle Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Tarifabschluss April 2025

Archiv

ARCHIV+5,5%

TVöD-P 2024

01.03.202431.03.2025
mind. +340 €
Tarifabschluss April 2023
ARCHIV+5,5%

TVöD-P 2023

01.06.202329.02.2024
mind. +340 €
Tarifabschluss April 2023

Häufige Fragen zum TVöD-P

Für wen gilt der TVöD-P Pflege?

Der TVöD-P gilt für Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern und kommunalen Pflegeeinrichtungen. Die Entgeltgruppen P 5 bis P 16 wurden speziell für Pflegeberufe eingeführt und ersetzen die allgemeinen E-Gruppen. Er gilt nicht für Pflegeeinrichtungen in kirchlicher oder privater Trägerschaft.

Welche Entgeltgruppe gilt für Pflegefachkräfte?

Pflegefachkräfte (Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger) werden in P 7 eingruppiert und verdienen 2025 in Stufe 1 rund 3.070 Euro brutto. Mit Zusatzqualifikation (z.B. Intensivpflege, OP) ist eine Eingruppierung in P 8 oder P 9 möglich. Stationsleitungen werden in P 13 oder höher eingruppiert.

Was verdient eine Pflegefachkraft in P 7 netto?

Eine Pflegefachkraft in P 7 Stufe 3 verdient 2025 rund 3.371 Euro brutto. Nach Abzug von Steuern (Steuerklasse 1) und Sozialabgaben bleiben je nach Bundesland etwa 2.200 bis 2.400 Euro netto. Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit kommen hinzu und können das Netto erheblich steigern.

Gibt es besondere Zulagen im TVöD-P?

Ja, Pflegekräfte erhalten verschiedene Zulagen: eine Pflegezulage, Schicht- und Nachtarbeitszuschläge sowie Zulagen für besondere Belastungen. Pflegekräfte in Intensivstationen erhalten eine monatliche Intensivzulage. Außerdem gibt es eine spezielle Pflegezulage für Beschäftigte in der Langzeitpflege.

Wie unterscheidet sich der TVöD-P vom TVöD VKA?

Der TVöD-P ist ein Annex-Tarifvertrag zum TVöD VKA mit eigenen Entgeltgruppen (P 5–P 16) und einer spezifischen Entgeltordnung für Pflegeberufe. Die P-Gruppen wurden 2018 eingeführt und ersetzen die allgemeinen E-Gruppen für Pflegekräfte. Die allgemeinen Regelungen des TVöD VKA (Sonderzahlung, Stufenaufstieg, Zusatzversorgung) gelten weiterhin.

Was ist die Pflegezulage im TVöD?

Die monatliche Pflegezulage beträgt seit 2018 für alle Pflegekräfte im TVöD-P 100 Euro und ist nicht tabellenwirksam. Sie wird zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt und erhöht sich nicht bei Tariferhöhungen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

TVöD-P – Pflegetarifvertrag im kommunalen Bereich

Der TVöD-P ist der Pflegetarifvertrag im Bereich des kommunalen öffentlichen Dienstes und gilt für Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und Pflegestationen. Er wurde 2018 eingeführt und brachte eigene Entgeltgruppen (P 5 bis P 16) für Pflegeberufe.

Die Eingruppierung in die P-Gruppen richtet sich nach Qualifikation und Tätigkeit: Pflegehilfskräfte beginnen in P 5 oder P 6, Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung in P 7, und spezialisierte Fachkräfte (Intensiv, OP, Anästhesie) werden in P 8 bis P 9 eingruppiert. Stationsleitungen finden sich in P 13 bis P 16.

Neben dem Tabellenentgelt erhalten Pflegekräfte im TVöD-P verschiedene Zulagen: eine monatliche Pflegezulage, Schicht- und Nachtarbeitszuschläge sowie eine Intensivzulage für besonders belastende Tätigkeitsbereiche. Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) und die Zusatzversorgung über die VKA-Zusatzversorgungskasse gelten ebenfalls.