TVöD Bund – Entgelttabellen & Rechner
Alle Entgelttabellen für Beschäftigte des Bundes (TVöD Bund) – aktuell, zukünftig und Archiv. Für Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen.
TVöD Bund 2025
Lineare Erhöhung um 3,0%, mindestens jedoch 110 Euro monatlich. Gilt für alle Beschäftigten des Bundes nach TVöD Bund.
TVöD Bund 2026
Zweite Stufe des Tarifabschlusses 2025. Tabellenwirksame Erhöhung um 2,8 Prozent für alle Beschäftigten im Bundesdienst.
Archiv
Tarifrunden TVöD Bund
Tarifrunde TVöD Bund 2025
Tarifeinigung für die rund 150.000 Beschäftigten des Bundes. Ver.di und Bundesinnenministerium einigten sich auf eine zweistufige Erhöhung.
Tarifrunde TVöD Bund 2023
Kraftvolles Tarifergebnis für Bundesbeschäftigte nach mehreren Warnstreikrunden und Schlichtung.
Häufige Fragen zum TVöD Bund
Was ist der Unterschied zwischen TVöD Bund und TVöD VKA?
Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte in Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen, während der TVöD VKA für kommunale Arbeitgeber (Städte, Gemeinden, Kreise) gilt. Beide Tarifverträge haben eine ähnliche Struktur mit 15 Entgeltgruppen, unterscheiden sich aber in den konkreten Entgelthöhen und Tarifpartnern. Beim Bund verhandelt das Bundesinnenministerium für die öffentlichen Arbeitgeber.
Welche Behörden und Einrichtungen fallen unter den TVöD Bund?
Zum TVöD Bund gehören alle Bundesbehörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Bundeszollverwaltung, Bundesanstalt für Arbeit, Bundeswehrverwaltung, Bundespolizei (Verwaltungspersonal) sowie zahlreiche nachgeordnete Bundesbehörden. Insgesamt sind rund 150.000 Beschäftigte tarifgebunden.
Wie lange dauert der Stufenaufstieg im TVöD Bund?
Im TVöD Bund erfolgt der Stufenaufstieg nach festgelegten Zeiten: Von Stufe 1 nach 2 in einem Jahr, von 2 nach 3 in 3 Jahren, von 3 nach 4 in 4 Jahren, von 4 nach 5 in 4 Jahren und von 5 nach 6 in 5 Jahren. Der vollständige Aufstieg von Stufe 1 bis Stufe 6 dauert also 19 Jahre. Bei überdurchschnittlicher Leistung kann der Aufstieg beschleunigt werden.
Was ist die Jahressonderzahlung im TVöD Bund?
Beschäftigte im TVöD Bund erhalten eine jährliche Sonderzahlung im November. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe: In den Entgeltgruppen E 1 bis E 8 beträgt sie 90% eines Monatsentgelts, in E 9 bis E 12 sind es 80%, und in E 13 bis E 15 werden 60% ausgezahlt. Die Sonderzahlung wird auch als 'Weihnachtsgeld' bezeichnet.
Was ist der Unterschied zwischen E 9a und E 9b im TVöD?
E 9a und E 9b sind zwei Untergruppen der Entgeltgruppe 9, die 2017 im Zuge der neuen Entgeltordnung eingeführt wurden. E 9a gilt für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung, E 9b für Beschäftigte mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss. E 9b ist entsprechend höher besoldet.
Gibt es vermögenswirksame Leistungen im TVöD Bund?
Ja, Beschäftigte im TVöD Bund erhalten vermögenswirksame Leistungen (VWL) in Höhe von 6,65 Euro monatlich. Diese können für Bausparverträge, Aktienfonds oder andere zugelassene Anlageformen verwendet werden. Der Betrag ist im Vergleich zum privaten Sektor eher gering, wird aber vom Arbeitgeber zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt.
Kann ich bei einer Einstellung direkt in eine höhere Stufe eingruppiert werden?
Ja, das ist möglich. Bei Neueinstellungen können bereits geleistete Vordienstzeiten bei öffentlichen Arbeitgebern angerechnet werden. Auch einschlägige Berufserfahrung aus dem privaten Sektor kann für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, in welche Stufe eingestellt wird – eine Einstufung in Stufe 1 ist aber bei erfahrenen Bewerbern selten.
TVöD Bund – Tarifvertrag für Bundesbeschäftigte
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD Bund) regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte für rund 150.000 Beschäftigte in Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen. Tarifparteien sind auf Arbeitgeberseite das Bundesinnenministerium und auf Gewerkschaftsseite ver.di sowie der dbb Beamtenbund und Tarifunion.
Die Entgelttabelle des TVöD Bund umfasst 15 Entgeltgruppen (E 1 bis E 15) mit jeweils sechs Stufen. Die Entgeltgruppe richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung zum TVöD. Anders als der TVöD VKA hat der TVöD Bund eine eigene Entgeltordnung, die auf die spezifischen Tätigkeiten in Bundesbehörden zugeschnitten ist.
Neben dem Tabellenentgelt erhalten Bundesbeschäftigte eine jährliche Sonderzahlung im November sowie vermögenswirksame Leistungen. Die Zusatzversorgung erfolgt über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die eine betriebliche Altersvorsorge sichert.
Für Bundesbeamte – also verbeamtete Beschäftigte des Bundes – gilt nicht der TVöD, sondern das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Die A-Besoldung für Bundesbeamte findet sich unter Bundesbeamte Besoldungsrechner.
