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Beamte – Besoldungsrechner für Bund & Länder

Aktuelle Besoldungstabellen und Rechner für Bundesbeamte sowie alle 16 Bundesländer. A-Besoldung, Beförderungsämter und Nettobezüge auf einen Blick.

Bundesbeamte

BUND+11,3%

Bundesbeamte (A-Besoldung)

Gültig ab 01.03.2024

A 2 bis A 16. Für Bundesbehörden, Bundeskriminalamt, Bundeswehr (Soldaten), Zoll und alle Bundesbehörden.

Häufige Fragen zur Beamtenbesoldung

Was ist der Unterschied zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten?

Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Sie erhalten Bezüge (Besoldung) statt Gehalt, haben Beihilfeanspruch statt gesetzlicher Krankenversicherung und sind unkündbar. Tarifbeschäftigte werden nach TVöD oder TV-L entlohnt und sind rentenversicherungspflichtig.

Wie ist die A-Besoldung aufgebaut?

Die A-Besoldung umfasst die Besoldungsgruppen A 2 bis A 16. Jede Gruppe hat mehrere Erfahrungsstufen (meist 6–8). Die Einstufung hängt von der konkreten Funktion ab. Darüber gibt es B-Besoldung für höhere Führungsfunktionen und R-Besoldung für Richter.

Wann bekomme ich als Beamter eine Gehaltserhöhung?

Als Beamter gibt es zwei Arten von Erhöhungen: Stufensteigerungen durch Erfahrungszeit (automatisch nach festgelegten Jahren) und Besoldungsanpassungen durch Gesetz (wenn der Gesetzgeber die Tabellen anhebt). Beamte können nicht streiken und verhandeln keine Tarife.

Gilt die Bundesbesoldung für alle Beamten?

Nein. Bundesbeamte werden nach Bundesbesoldungsrecht besoldet. Landesbeamte hingegen nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz. Seit der Föderalismusreform 2006 können die Länder die Beamtenbesoldung selbständig regeln, was zu Unterschieden zwischen den Ländern führt.

Was ist Beihilfe bei Beamten?

Beamte sind nicht gesetzlich krankenversichert, sondern privat krankenversichert. Der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten direkt (Beihilfe). Beamte versichern nur den nicht durch Beihilfe gedeckten Anteil. Dies kann im Vergleich zur GKV für Gutverdienende vorteilhaft sein.

Wie unterscheiden sich die Besoldungen der Bundesländer?

Seit der Föderalismusreform können die Bundesländer die Beamtengehälter eigenständig festlegen. Dies führt zu erheblichen Unterschieden: Bayern und Hamburg zahlen tendenziell am höchsten, ostdeutsche Länder und das Saarland liegen eher am unteren Ende. Die Unterschiede betragen in manchen Besoldungsgruppen mehrere hundert Euro monatlich.

Beamtenbesoldung in Deutschland – Bund und Länder im Überblick

Die Beamtenbesoldung in Deutschland ist kein einheitliches System, sondern unterteilt sich seit der Föderalismusreform 2006 in Bundes- und Landesbesoldung. Während der Bund seine rund 180.000 Bundesbeamten nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) besoldet, haben die 16 Bundesländer eigene Besoldungsgesetze erlassen. Das führt dazu, dass Beamte in Bayern oder Hamburg teils erheblich mehr verdienen als Kollegen in strukturell schwächeren Ländern.

Die Besoldung gliedert sich in verschiedene Besoldungsgruppen. Die A-Besoldung (A 2 bis A 16) gilt für den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren allgemeinen Verwaltungsdienst. Darüber hinaus gibt es die B-Besoldung (B 1 bis B 11) für leitende Beamte und Staatssekretäre, die R-Besoldung (R 1 bis R 10) für Richter und Staatsanwälte sowie die W-Besoldung (W 1 bis W 3) für Professoren. Für Soldaten und Offiziere der Bundeswehr gilt die A-Besoldung nach dem Soldatenbesoldungsgesetz.

Innerhalb jeder Besoldungsgruppe steigen Beamte im Laufe ihrer Dienstzeit durch Erfahrungsstufen auf. Die Einstufung richtet sich dabei nach der Dienstzeit sowie anerkannten Vordienstzeiten. Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamte und ihre Familien amtsangemessen zu versorgen – lebenslang, also auch im Ruhestand als Pension. Dies unterscheidet Beamte fundamental von Tarifbeschäftigten, die Rente beziehen.

Ein weiterer zentraler Unterschied: Beamte sind beihilfeberechtigt. Der Dienstherr übernimmt je nach Familienstand 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten direkt als Beihilfe. Den verbleibenden Anteil decken Beamte mit einer privaten Krankenversicherung ab, die für die meisten günstiger ist als die gesetzliche Krankenversicherung für vergleichbare Tarifbeschäftigte.

Für die Besoldungsrechner auf dienstkompass.de werden die Grundgehälter der jeweiligen Besoldungstabelle verwendet. Der Rechner zeigt das Bruttogrundgehalt je Besoldungsgruppe und Stufe. Zulagen wie Familienzuschläge, Stellenzulagen oder besondere Erschwerniszulagen sind individuell und nicht Bestandteil der Tabelle. Die Netto-Schätzung ist ein Richtwert und ersetzt keine individuelle Steuer- und Sozialversicherungsberatung.

Aktuell liegen vollständige Besoldungsrechner für den Bund sowie für Bayern, Baden- Württemberg und Nordrhein-Westfalen vor. Die übrigen 13 Bundesländer werden schrittweise ergänzt. Alle Rechner werden zeitnah nach offiziellen Besoldungsanpassungen aktualisiert.